
Praktisches
Zoll und Bargeld auf den Seychellen
Zoll- und Bargeldregeln der Seychellen in Kürze: 2 Liter hochprozentiger Alkohol plus 2 Liter Wein oder Bier, 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak — zollfrei für den persönlichen Gebrauch, nicht zum Weiterverkauf.
- Alkohol zollfrei
- 2 L Spirituosen (>16 %) + 2 L Wein/Bier (≤16 %)
- Tabak zollfrei
- 200 Zigaretten oder 250 g Tabak
- Deklarationspflicht ab
- ≈ SCR 50.000 (≈ 3.500 USD)
- Landeswährung, Ein-/Ausfuhr
- SCR 2.000
Bargeld oder gleichwertige Zahlungsmittel ab umgerechnet SCR 50.000 (rund 3.500 US-Dollar) müssen bei der Einreise deklariert werden — am roten Kanal, mit einem Nachweis über die Herkunft des Geldes. Für die Landeswährung selbst gilt eine Ein- und Ausfuhrgrenze von SCR 2.000. Verboten sind unter anderem Waffen und Munition, Erzeugnisse aus geschützten Arten wie Koralle oder Schildpatt, Betäubungsmittel, gefälschtes Geld und linksgelenkte Fahrzeuge. Für weitere persönliche Gegenstände jenseits von Alkohol und Tabak gilt eine zusätzliche zollfreie Wertgrenze; frag uns oder die Seychelles Revenue Commission direkt nach dem aktuellen Betrag, da verschiedene Quellen dazu unterschiedliche Zahlen nennen.
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